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Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen der Bezirksjugend DLRG Bezirk Märkischer Kreis e.V.

1. Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitglieder einer Ortsgruppe, die ihren Sitz im Märkischen Kreis hat. Nicht-Mitglieder können nicht zugelassen werden. Dies gilt ebenso für Betreuer und mitreisende Eltern. Über spezifische Teilnahmevoraussetzungen wird in der Ausschreibung der Veranstaltung informiert. Bei einer Veranstaltung nach 2.b kann nur teilgenommen werden, wenn die mitgliedsführende Ortsgruppe teilnimmt. Das Jugendschutzkonzept der Bezirksjugend ist anzuerkennen. Wir weisen explizit darauf hin, dass mit der Anerkennung des Schutzkonzepts die Verpflichtung für alle Betreuer einhergeht, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist der jeweiligen Ortsgruppe (OG) vorzulegen, damit der Bezirk sie bei Bedarf einfordern kann.

2. Anmeldung, Anmeldeverfahren und Vergabe der Teilnehmerplätze
Veranstaltungen der Bezirksjugend werden angeboten
a.    zur direkten Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt direkt beim Bezirk als veranstaltende Gliederung. Von diesem werden die Kosten in Rechnung gestellt.
b.    zur Teilnahme als Mitglied der Gruppe einer Ortsgruppe: Die Ortsgruppe händigt Anmeldungen aus und ist für die Rechnungstellung verantwortlich. Die Ortsgruppe nimmt an einer Veranstaltung der Bezirksjugend teil und ist selbst für die Aufsichtspflicht verantwortlich. Die Anmeldung der Teilnehmenden erfolgt ebenfalls bei der Bezirksjugend, die Ortsgruppe muss die Mitgliedschaft und Teilnahme bestätigen. Ohne eine Bestätigung kann keine Teilnahme erfolgen. Die Ortsgruppe selbst erhält von der Bezirksjugend eine Sammelrechnung über die vorher kommunizierten Teilnehmerbeiträge.
Im Regelfalle erfolgt die Anmeldung bei der Bezirksjugend über das ISC unter dlrg.net. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung bei der Bezirksjugend nicht begründet.

3. Pflichten der Teilnehmenden
Teilnehmende verpflichten sich zu einem angemessenen und kameradschaftlichen Verhalten bei Veranstaltungen der Bezirksjugend. Den Anweisungen der Vertreter der Bezirksjugend und der Aufsichtsführenden ist Folge zu leisten. 

4. Absage der Veranstaltung
Wir behalten uns eine Absage der Veranstaltung vor, wenn von der mitgliedsführenden Gliederung nicht genügend aufsichtführende Betreuer mitreisen. Der Betreuerschlüssel ist abhängig von der Art der Veranstaltung, jedoch muss mindestens pro 10 Teilnehmenden ein volljähriger Betreuer gestellt werden. Bei der gesamten Veranstaltung muss mindestens ein volljähriger Betreuer pro Ortsgruppe dauerhaft anwesend sein. Weiterhin behalten wir uns vor, eine Veranstaltung abzusagen aufgrund von höherer Gewalt, Epi- oder Pandemie, Ausfall der Veranstaltung, die man besucht bzw. die dritte veranstalten, Ausfall der Beförderungsmöglichkeit, zu geringe Teilnehmerzahl (siehe Mindestanzahl in der Ausschreibung) oder aufgrund von Umständen, die den Sinn oder Charakter einer Veranstaltung zunichtemachen, wie Unwetter eine Bootstour.

5. Abmeldungen durch den Teilnehmer
Eine Abmeldung durch den Teilnehmer kann gegenüber dem Bezirk u.a. direkt über das ISC unter der jeweiligen Teilnehmerseite mitgeteilt werden. Die Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages muss bei der rechnungstellenden Gliederung erfragt werden, im Falle der Veranstaltung nach 2.b also von der Ortsgruppe. Wir behalten uns vor, Teilnehmergebühren nicht oder nur in Teilen – auch gegenüber den Ortsgruppen – zurückzuerstatten, insbesondere wenn schon Kosten entstanden sind oder Verbindlichkeiten eingegangen wurden.

6. Ausschluss eines Teilnehmers
Teilnehmer können von uns von einer Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern sie ihren Pflichten gemäß 3. nicht nachkommen, die Veranstaltung stören, Hausverbot vorliegt, gegen das Schutzkonzept verstoßen, gefährliche Gegenstände mitgeführt werden, sie unerlaubte Substanzen konsumieren oder die Teilnahmevoraussetzungen nach 1. nicht erfüllen. Der Konsum und das Mitführen von unerlaubten Substanzen sind streng untersagt. Dies bezieht sich explizit auch auf den Verzicht von Alkohol, Cannabis oder ähnlichen Rauschmitteln während der Jugendveranstaltung. Ebenso muss der Teilnehmerbeitrag bezahlt worden sein – im Falle einer Veranstaltung nach 2.b an die Ortsgruppe und die Ortsgruppe muss ihre Veranstaltungsteilnahme beim Bezirk bezahlt haben. Erziehungsberechtigte ver¬pflich¬ten sich, beim Ausschluss des Kindes auf eigene Kosten unverzüglich eine Abreise vom Aufenthaltsort des Kindes zu organisieren oder dieses auf eigene Kosten unverzüglich selbst abzuholen. Gleiches gilt, falls die teilnehmende Person während der Veranstaltung erkrankt. Volljährige Teilnehmende sind ebenfalls zur unverzüglichen Abreise auf eigene Kosten verpflichtet.
Personen können von weiteren Veranstaltungen des Bezirks ausgeschlossen werden, sofern sie von einer Veranstaltung ausgeschlossen wurden, der Ausschluss zu befürchten steht oder Teilnahmevoraussetzungen oder Pflichten des Teilnehmenden nicht erfüllt werden.

7. Gesundheitsangaben
Teilnehmende bzw. ihre Ehrziehungsberechtigten sind verpflichtet, bei Anmeldung Anmerkungen zu ihrem Gesundheitszustand zu machen, insbesondere wenn relevante Erkrankungen vorliegen. Sollte eine Berücksichtigung der Erkrankung bei der jeweiligen Veranstaltung nicht möglich sein, kann keine Mitfahrt erfolgen. Sollte die Einnahme von Medikamenten notwendig sein, ist ohne Aufforderung ein ärztlicher Medikamentenplan vorzulegen. Änderungen des Gesundheitszustandes müssen von Teilnehmenden unverzüglich angezeigt werden. Im Falle einer Erkrankung während der Veranstaltung wird – sollte eine Behandlung vor Ort nicht ausreichend oder nicht möglich sein – ein Arzt oder eine Notaufnahme aufgesucht oder der Rettungsdienst verständigt.

8. Empfänger der Daten
Die bei der Anmeldung hinterlegten Daten werden vom DLRG Bezirk Märkischer Kreis e.V. und seiner Bezirksjugend verarbeitet und – sofern notwendig – an andere DLRG-Gliederungen weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt ebenfalls an beteiligte Dritte, wie Dienstleister zur Beförderung oder Veranstalter. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich auf unserer Webseite.

9. Haftung und weitere Teilnahmebedingungen
Dem Teilnehmer bzw. den Erziehungsberechtigten ist bewusst, dass die DLRG bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von privaten Gegenständen keine Haftung übernimmt. Liegt die Aufsichtspflicht bei einer Veranstaltung bei der Bezirksjugend, so beginnt diese mit dem offiziellen Veranstaltungsbeginn am angegebenen Ort. Bei Bezirksveranstaltungen verbleibt die Aufsichtspflicht anteilig bei den mitreisenden Betreuern der Ortsgruppen und liegt nicht allein beim Bezirk. In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung. Legen Dritte wie Veranstalter, deren Programm man besucht, eigene Teilnahmebedingungen und Regelungen fest, müssen diese ebenfalls vom Teilnehmer anerkannt werden. 

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.


Datenschutz

Fotofreigabe
Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne die Zustimmung zur Erstellung und Verwendung von Foto- und Videomaterial ist nicht möglich. Hiervon unberührt bleiben gezielte Einzelporträts, die einer gesonderten Absprache bedürfen.
 

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